Gesetzliche Rentenversicherung

Das Ende des Generationenvertrags

Die Eingriffe des Staats in das Sozialsystem der gesetzlichen Rentenversicherung zeigen Wirkung. Grundsätzlich handelt es sich bei nahezu allen Vorhaben und Maßnahmen um eine teilweise Abkehr vom Generationenvertrag und dem Umlageverfahren. Innerhalb dieses Verfahrens finanzieren - vereinfacht ausgedrückt - die aktiv Beschäftigten die Zahlungen an die Rentner und Rentnerinnen, die Witwen und Witwer und die Erwerbsunfähigen im gleichen Jahr.

Gründe für die Probleme dieses System gibt es viele: 

  • Die demografische Entwicklung (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Bevölkerung,…),
  • längere Ausbildungszeiten,
  • längere Zeiten der Arbeitslosigkeit und unterbrochene Erwerbsbiografien,
  • sowie lange Rentenzahlungsdauer wegen gestiegener Lebenserwartung.

Die Idee des Umlageverfahrens ist jedoch nicht per se schlecht. Gerade dem Umlageverfahren wohnt eine gewisse Krisenfestigkeit inne und schaltet zudem sämtliche Kapitalanlagerisiken aus, die in zahlreichen privaten Vorsorgemaßnahmen zu finden sind. Eine gezielte und vor allem auf die individuelle Situation abgestimmte Auswahl dieser privaten Vorsorgemaßnahmen ist daher jedem anzuraten.

Das Rentenniveau

Was dem Arbeitnehmer heute immer wieder gezeigt wird, ist dass die gesetzliche Altersrente weiter fallen wird. Dabei wird das Nettoeinkommen eines "Eckrentners" zugrunde gelegt. Der Eckrentner ist eine Kunstfigur, die 45 Jahre lang immer exakt den Durchschnittsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (auf Grund des jährlich festgesetzten Durchschnittseinkommens) zahlt. Das ist angesichts der aktuellen Erwerbs- und Familienbiografien allerdings nicht sehr wahrscheinlich.

Im Ergebnis: Näherungsweise kann man bereits bei wohlwollender Auslegung von einem Rentenniveau nach Steuern von weniger als 50% des ehemaligen Nettogehalts ausgehen. Dieser Fehlbetrag wird als „Rentenlücke“ bezeichnet und stellt die Differenz zwischen den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den Ausgaben
Ihres gewohnten Lebensstandards dar.

Diese Entwicklung ist aufgrund der demographischen, sozialpolitischen und ökonomischen Änderungen weder aufzuhalten noch rückgängig zu machen. Die private Absicherung im Kapitaldeckungsverfahren, also Sparen, ist keine Kür mehr – sie wird zur Pflicht.

Wie können Sie Ihre Rentenlücke schließen?

Durch eigene Vorsorge. Je früher Sie damit beginnen, desto höher ist die Chance, Ihre bestehende Rentenlücke im Alter zu schließen. Und: Je eher Sie damit anfangen, umso erträglicher sind auch die monatlichen Sparraten.

Wichtig: Die Inflation sorgt dafür, dass Ihr Geld zwangsläufig über die Zeit an Wert verliert – lediglich durch eine gut gewählte Kapitalanlage oder einen Sparprozess kann diesem Effekt begegnet werden!

Sprechen Sie mit uns - wir helfen Ihnen gerne bei der Planung!

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