Mehr Geld für Azubis

Den beruflichen Nachwuchs im eigenen Betrieb auszubilden, ist ein guter Weg, das Risiko Fachkräftemangel auszuschalten. Vorausgesetzt, die frisch ausgebildete Arbeitskraft wechselt anschließend nicht direkt zur Konkurrenz.

Dennoch, betriebliche Ausbildung lohnt sich: Wissen wird weitergegeben bzw. bleibt erhalten und jungen Menschen wird eine Grundlage gegeben, ihre Zukunft besser selbst gestalten zu können. Betriebe, die sich schon engagieren oder solche Pläne schmieden, müssen künftig jedoch tiefer in die Tasche greifen. Die verabschiedete Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sieht vor, dass neue Auszubildende seit Anfang 2020 einheitliche Mindestvergütungen erhalten. Beginnt die Ausbildung im laufenden Jahr, sind es 515 Euro. Bei Beginn in 2021 sind es mindestens 550 Euro, bei Beginn in 2022 mindestens 585 und bei Beginn im Jahr 2023 werden im ersten Lehrjahr mindestens 620 Euro fällig. Steigerungen der Vergütung sind ebenfalls vorgesehen: um 18 % im zweiten Lehrjahr, 35 % im dritten und um 40 % im vierten Ausbildungsjahr. Bestehende Ausbildungsverträge hingegen bleiben unverändert. Außerdem gelten die Änderungen nur dann, wenn keine Bindung an einen Tarif existiert.

Größerer finanzieller Spielraum eröffnet den Auszubildenden auch die Perspektive, Risiken wie Berufsunfähigkeit schon frühzeitig zu versichern. Sei es privat, sei es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Clevere Arbeitgeber suchen gemeinsam mit einem Versicherungsmakler nach der besten Lösung und schaffen damit zugleich eine gute Bindung der künftigen Facharbeitskraft an den Betrieb.

Quelle: www.bundesregierung.de

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